Das sind die 3 häufigsten Fehler beim Elterngeld

Ein Gastartikel von Yvonne von elterngeld.de

Elterngeld ist die wohl bekannteste Familienleistung in Deutschland. In vielen Fällen hoffen die frischgebackenen Eltern, dass die Elterngeldstelle das optimale Elterngeld ausrechnen wird. Leider ist das häufig nicht so. Der Personalmangel in den Ämtern führt zum Antragsstau, Beratungsstunden fallen oft aus oder werden gar nicht erst angeboten. Wenn es dann richtig schlecht läuft, vergehen zwischen Antrag und Auszahlung des Elterngeldes bis zu 6 Monate. Wie ihr die drei häufigsten Fehler beim Elterngeld vermeiden könnt, beschreibt dieser Artikel.

Worum es eigentlich geht

Grundsätzlich stehen euch je Kind 12 Monate einkommensabhängiges Elterngeld zur Verfügung. Es ersetzt für 12 Monate zwischen 65-67% eures Einkommens. Das Basiselterngeld in Höhe von mindestens 300 Euro gibt es längstens bis zum 14. Lebensmonat. Entscheidet ihr euch für das Elterngeld Plus, gibt es mindestens 150 Euro, die Hälfte vom Basiselterngeld, jedoch für die doppelte Zeit.

Mutterschaftsgeld ist Elterngeld

Entscheidet ihr euch für das Elterngeld Plus, beträgt die Bezugszeit bis zu 24 Monate. Hier kommt es oft zu einer Überraschung im Elterngeldbescheid. Denn Monate mit Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch Monate mit Basiselterngeld für die Mutter. Es erfolgt eine Anrechnung auf das Elterngeld. Ein Wechsel auf das Elterngeld Plus ist erst nach Ende der Mutterschutzfrist möglich. In der Regel gibt es zwei Monate Mutterschaftsgeld nach der Geburt und dann für weitere 20 Monate das Elterngeld Plus (12 Monate Anspruch - 2 Mutterschaftsgeld/Basiselterngeld = 10 Monate Rest x 2 wegen Elterngeld Plus = 20 Monate mit Elterngeld Plus). Besteht hingegen kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, dann ist der Bezug von Elterngeld Plus bereits ab der Geburt möglich.

Partnermonate verfallen

Leider ist die Rollenverteilung bei der Kinderbetreuung in den meisten Fällen immer noch klassisch. Die Frau bleibt zu Hause, der Mann geht arbeiten und verdient den Lebensunterhalt der Familien. Einer der Gründe warum unsere Familienministerin Dr. Franziska Giffey jüngst für das Jahr 2021 eine Reform für das Elterngeld ankündigte. Der Fokus liegt unter anderem auf der gemeinschaftlichen Aufteilung der Kinderbetreuung.

Appel an euch Väter: Nehmt Elternzeit

Geht nämlich der zweite Elternteil auch in Elternzeit, gibt es noch zwei weitere Monate Elterngeld: die Partnermonate. Doch genau auf diese zwei Monate verzichten die meisten Eltern, genauer gesagt: Väter. Als Grund nennen uns viele, dass das Elterngeld die monatlichen Fixkosten nicht deckt.

Es gibt die Möglichkeit auch in Teilzeit-Elternzeit mit einer Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden in der Woche zu gehen. Allerdings erfolgt, je nach Höhe des Hinzuverdienstes, eine Kürzung des Elterngeldes. Die beste Wahl ist in diesem Fall das Elterngeld Plus. Hier fällt die Kürzung des Elterngeldes geringer aus als beim Basiselterngeld. Es ist außerdem möglich diese Partnermonate nur mit Elterngeld Plus zu nehmen. Dann wären sogar bis zu 4 Monate möglich, denn 2 Monate Basiselterngeld entsprechen 4 Monaten Elterngeld Plus. Nehmt ihr nur die zwei Monate mit Elterngeld Plus, verfällt der übrige Partnermonat, dieser ist nicht übertragbar auf den anderen Elternteil.

Die Qual der Wahl

Als Vater könnt ihr ab der Geburt frei entscheiden, welche der Bezugsformen ihr in Anspruch nehmen möchtet, da ihr kein Mutterschaftsgeld bekommt. Weiterhin könnt ihr die Partnermonate splitten und oder parallel mit dem anderen Elternteil nehmen. Es gibt viele verschiedene Konstellationen. Ihr könnt einen Monat am Anfang und einen am Ende der Elternzeit nehmen, beide mittendrin oder alle Monate gebündelt am Ende. Wichtig ist, ab dem 15. Lebensmonat muss der Bezug lückenlos sein. Das bedeutet, bekommt eure Partnerin nur 12 Monate Elterngeld, müssten eure Partnermonate spätestens im 15. Lebensmonat beginnen, anderenfalls verfallen diese.

Bitte keinen Urlaub nehmen

Urlaub berechtigt nicht zum Bezug von Elterngeld. Es lohnt sich also nicht, diesen anzusparen und anstelle der Partnermonate zu nehmen und Hoffnung auf Elterngeld zu haben. Beides parallel geht nicht. Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Während des Urlaubs läuft der Arbeitsvertrag mit den vereinbarten Stunden regulär weiter (häufig 40 Std./Woche) und Gehalt gibt es trotz Urlaub weiterhin aufs Konto. Das schließt den Elterngeldbezug aus. Wenn du nur ein paar Tage bei deiner Frau sein möchtest, ist dies natürlich eine gute und stressfreie Lösung.

Steuerklasse rechtzeitig wechseln

Wenn ihr verheiratet seid, dann könnt ihr die Höhe eures Elterngeldes beeinflussen. Hierfür ist die Wahl der Steuerklasse entscheidend. Allerdings nur, wenn ihr früh genug dran seid. Wechselt ihr die Steuerklasse, ist dieser Wechsel rechtlich erst ab dem Folgemonat gültig. Eine Ausnahme besteht, wenn ihr in dem Kalenderjahr geheiratet habt. Hier ist ein rückwirkender Wechsel auf den Monat der Heirat möglich.

Zeitpunkt des Wechsels ist entscheidend

Damit sich der Steuerklassenwechsel auf die Elterngeldberechnung auswirkt, muss dieser mindestens 6 Monate vor dem Monat in dem der Mutterschutz beginnt (für die Mama) bzw. 6 Monate vor der Geburt für die Papas gelten. Wenn ihr also den positiven Schwangerschaftstest in den Händen haltet, ist genau der richtige Zeitpunkt für den Wechsel.

Derjenige von euch, der überwiegend in Elternzeit geht, bekommt die Steuerklasse III und der andere automatisch die Steuerklasse V. Aber Vorsicht: Tauscht ihr die Steuerklassen, bekommt ihr monatlich vor der Geburt Netto weniger ausgezahlt. Das gleicht sich mit der Einkommensteuererklärung nachher wieder aus. Bereits im Mutterschutz könnt ihr wieder die gewohnte Kombination der Steuerklassen wählen.

Noch ein Tipp zum Schluss, wenn du zu den Vätern gehörst, die Elternzeit nehmen: Die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung werden automatisch den Müttern angerechnet. Betreust du das Kind und dir sollen diese Zeiten zugerechnet werden, ist eine Anzeige bei der Rentenversicherung erforderlich. Diese ist immer nur maximal für zwei Monate rückwirkend und für die Zukunft möglich.

Bei elterngeld.de helfen wir werdenden Eltern, die beste Elterngeldkonstellation zu wählen, klären Probleme und verhelfen den Eltern zu mehr Elterngeld. Schau dir am besten unseren Elterngeldkurs und unsere Elterngeldberatung an, wenn dich das Thema interessiert.

Yvonne